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Wer kann teilnehmen?

An den Veranstaltungen des Vereins „Phase3“ können Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder (Externe) teilnehmen. Die Mitgliedschaft kann dauerhaft als „ordentliches Mitglied“ oder als „Mitglied auf Zeit“ für die Dauer von 3 Monaten beantragt werden. Grundsicherungsbezieher können auch ohne Mitgliedsstatus zu einem reduzierten Entgelt teilnehmen.